Fremdwährungsforderungen

Fremdwährungsforderungen
Valutaforderungen; in fremder Währung ausgedrückte Geldforderung.
- Bilanzierung: Zur Bestimmung der Anschaffungskosten werden F. i.d.R. mit dem  Geldkurs im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung umgerechnet. F. sind grundsätzlich unter Berücksichtigung des  Stichtagsprinzips und des  Niederstwertprinzips zu bewerten. Zur Erfassung und Bewertung kurzfristiger F. vgl.  Valutaschuld. Zur Möglichkeit der Kompensation  nicht realisierter Gewinne und  nicht realisierter Verluste aufgrund von Wechselkursänderungen bei F. und Fremdwährungsverbindlichkeiten im Rahmen sog. geschlossener Positionen vgl. ebenfalls  Valutaschuld.
- Die in § 340h HGB für Kreditinstitute bestehenden Spezialregelungen haben nicht den Charakter von  Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Hedgegeschäft — Hedge|ge|schäft 〈[hɛ̣dʒ ] n. 11; Wirtsch.〉 (bes. an der Warenbörse übliche) Art des Kurssicherungsgeschäfts, wodurch das Risiko von Preis u. Kursschwankungen verringert wird [zu engl. hedge „absichern“] * * * Hedge|ge|schäft [ hɛʤ…], das; [e]s, e …   Universal-Lexikon

  • Debt equity swap —   [ det ekwətɪ swɔp, englisch], Umwandlung von Not leidenden Bankkrediten (v. a. Fremdwährungsforderungen privater Banken an Regierungen und Unternehmen hoch verschuldeter Länder) in Beteiligungskapital. Ein multinationales Unternehmen, das… …   Universal-Lexikon

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  • Kurssicherung — Kurssicherung,   Maßnahme im internationalen Zahlungsverkehr zur Ausschaltung oder Begrenzung des Risikos, dass bei Fälligkeit einer Zahlung der Rücktausch in heim. Währung zu einem ungünstigen Devisenkurs stattfinden könnte (Kursänderungsrisiko) …   Universal-Lexikon

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